Üblicherweise arbeiten die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nach den unverbildlich empfohlenen Honorarleitlinien des Fachverbandes (bei öffentlichen Aufträgen) bzw. nach ihren eigenen Honorarrichtlinien. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit Pauschal- bzw. Stückhonorare bei Privatgutachten zu vereinbaren, um die Kosten für den AuftraggeberIn vorhersehbar zu machen.
Kontaktieren sie mich daher unverbindlich, um den Gutachtensaufwand und die dazu benötigte Zeit zu besprechen. Nicht unerheblich ist auch die Abschätzung des Gutachtensaufwand im Verhältnis zum Wert der zu schätzenden Gegenstände. Diese Erstberatung ist natürlich kostenlos!