Schmuck-Diebstahl : Zum Schaden auch noch den Ärger...
In letzter Zeit werde ich immer öfter von Geschädigten kontaktiert, die nach einem Einbuchdiebstahl eine Schätzung des gestohlenen Schmuckes benötigen. Meist kommen die Betroffenen mit einer handgeschriebenen Liste mit den folgenden Angaben: 1) Goldkette, 2) Goldarmband 3) Brillantring ......... usw. Daraus soll der SV dann ein Wert-Gutachten erstellen.
Stellen Sie sich vor - bei Ihnen wäre gestern eingebrochen worden: Können Sie aus dem Stegreif eine vollständige Liste Ihrer Schmuckstücke machen, mit Beschreibung, Gewicht, Steinart, Breite, usw. sowie ein Foto beilegen?
Gerade dieses Schnelle zur Verfügung haben der Informationen über dem gestohlenen Schmuck, ermöglicht eine erfolgreiche Fahndung und Suche. Nachdem die Schmuckstücke meist innerhalb von 24 Stunden ins Ausland gebracht werden (vorwiegend Ostblock),besteht auch nur innerhalb dieser kurzen Zeit die Möglichkeit, die Diebe aufzugreifen. Für eine erfolgreiche Fahndung benötigt die Polizei aber genaue Angaben, und wenn möglich: ein Foto des gestohlenen Schmuckes.
Auch ist es für einen seriösen Sachverständigen unmöglich, auf Grund der Angabe: eine Goldkette, den Wert dieser exakt zu beschreiben. Dazu braucht man ergänzende Angaben !!!!
Für einen Sachverständigen ist es daher bei Diebstahl (und fehlenden anderen Unterlagen) nur möglich, durch den Vergleich mit gleichartigen Schmuckstücken (bei Goldketten: z.B. gleiche Länge, Stärke, Gewicht, Feingehalt usw.) den Wert der gestohlenen Schmuckstücke ungefähr zu bestimmen. Aber immer nur auf Grund der vom Auftraggeber genannten Angaben und Beschreibungen.
Kleine optische Abweichungen zum Beispiel bei einem Brillantring können große Preisdifferenzen bedeuten: Ein Brillant mit 5,2mm hat ca. 0,50ct, mit 6,6mm ca. 1,0ct. Nimmt man noch die für einen Laien nicht sichtbaren Qualitätsmerkmale dazu (von I3 bis IF in der Reinheit und D bis K in der Farbe) kann die Preisspielraum von € 600 bis rund € 30.000,-- reichen..
Auch ist es nachträglich nicht immer möglich, genaue gleiche Schmuckstücke für eine Schätzung ausfindig zu machen. Es sollte daher jeder Schmuckliebhaber und Schmuckträger schon im voraus einige Dinge beachten, um im Schadensfall schnell über die entsprechenden Unterlagen zu verfügen:
1) Erstellen einer Liste der Schmuckstücke mit separater Schmuck-Einzelbeschreibung mit Feingehaltes, der enthaltenen Steine, der Steinqualitäten, der Steingröße, des Gewichtes, eines Vermerkes über den Erhaltungszustand, sonstige Anmerkungen. Oder lassen sie einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen diese Liste/Aufstellung/Wiederbeschaffungs-Gutachten für sie anfertigen.
Beispiel einer solchen Beschreibung aus einem meiner Gutachten (Muster!)
Die Kost für eine solche Liste/ Aufstellung je Schmuckstück stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen und betragen je nach tatsächlichen Aufwand ca. € 10 - € 70/Stk je nach Aufwand (bzw. nach Vereinbarung bei mehreren Stücken). Umso mehr Unterlagen, Rechnungen, Zertifikate usw sie beibringen können, umso geringer ist der Aufwand. Fragen Sie den den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Gold- und Silberwaren, Juwelen und Edelsteine (inkl. Handel) ihres Vertrauens.
Die Haushaltsversicherung:
Viele Schmuckbesitzerinnen und -Besitzer verfügen über Versicherungsschutz im Rahmen einer Haushaltversicherung. Dieser gilt für sämtliche zum Haushalt gehörende Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Sportgeräte, technische Geräte wie Fernseher oder Fotoausrüstung, Verfliesungen, Tapeten, Haushaltsmaschinen etc.
Für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc. gibt es Sonderbestimmungen. Bei einem Einbruchdiebstahl sind die Entschädigungsgrenzen nach der Aufbewahrungsart gestaffelt. Je besser die Wertgegenstände gesichert sind, desto höher sind diese Entschädigungsgrenzen. Lassen Sie sich darüber ausführlich von Ihrer Versicherung informieren.
Tipp: Für eine rasche Abwicklung im Schadenfall fotografieren Sie rechtzeitig wertvolle Einzelstücke und heben die jeweiligen Rechnungen auf.
Bitte beachten Sie auch weiter Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Je nach Schmuckwert schreiben manche Versicherungen unterschiedliche Verwahrungsarten vor. So sind manchmal Schmuckstücke über € 1000,-- nur dann versichert, wenn sie in einem Tresor (Achtung, verschiedene Sicherheitsgrade!) aufbewahrt werden. Bitte beachten sie diese Grenzen, den im schlimmsten Fall ist die Versicherung eventuell leistungsfrei !
Unterversicherung
Der Wert des gesamten Hausrats wird oft unterschätzt und die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt. Im Schadenfall ist man dann unterversichert. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht zur Gänze, sondern nur anteilig. Die Eigenleistungen des Versicherten können dann entsprechend steigen.
Ein Beispiel:
Der Gesamtwert des Wohnungsinhalts beträgt am Schadentag € 50.000, die vereinbarte Versicherungssumme nur € 25.000. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von € 30.000. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Schadens, nämlich € 15.000, bezahlt, denn es war ja auch nur die Hälfte des Werts versichert.
Versicherungssumme
Die Haushaltversicherung ist meistens eine Neuwertversicherung. Das heißt, Ihre Versicherung finanziert Ihnen den Neuerwerb des beschädigten Hausrats. Für diese Wiederbeschaffung müssen Sie kein Geld zuschießen.
Der Wert der beschädigten Gegenstände muss aber mindestens 40% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Ansonsten ersetzt Ihnen Ihre Versicherung den Zeitwert. Dieser ist vom Zustand, Alter und Abnutzung der Sachen abhängig.